Rupert Scholz: Geplante Wahlrechtsreform verletzt das Grundgesetz
Die Reform des Bundestags-Wahlrechts, die die Ampel in diesen Tagen verabschiedet, ist begründet, soweit es um die Verringerung des Bundestages geht. Die jetzige Zahl der 736 Abgeordneten, weit über der gesetzlich vorgesehenen 598, ist in der Tat absolut unvertretbar. Der Weg, den die Ampel allerdings einschlagen will, ist absolut unvertretbar, ja verfassungswidrig.
Das Wahlrecht des Bürgers gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes basiert auf Freiheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit. Alles dies wird verletzt. Entscheidend ist dabei die Erststimme. Nach dem geplanten neuen Modell soll diese Erststimme jedoch keine entscheidende Rolle mehr spielen. Nur diejenigen Erststimmen werden unmittelbar zu einem Bundestagsmandat führen, denen…