Nach Klage von McDonald’s-Filiale: Tübingen darf Verpackungen besteuern

Nach Klage von McDonald’s-Filiale: Tübingen darf Verpackungen besteuern

Tübingen darf künftig eine zusätzliche Steuer für Pappschachteln oder Wegwerf-Becher in Höhe von 0,50 Euro bis maximal 1,50 Euro kassieren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die neue Verpackungssteuersatzung der Stadt im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt.

Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale, weil die Abgaben an die Stadt zu teuer waren. In einem ersten Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhielt sie Recht, die Richter sagten, der Stadt fehle die Kompetenz für die Einführung einer Verpackungssteuer. Denn von dieser Steuer in Tübingen werden auch Verpackungen erfasst, für die nicht gewährleistet sei, dass sie im Stadtgebiet verblieben. Außerdem stünde die Tübinger…

GANZEN ARTIKEL LESEN

QUELLE | VERFASSER UNTERSTÜTZEN