Keine Grundmandatsklausel mehr: Jetzt müssen CSU und Linkspartei zittern
Der Bundestag hat am Freitagmittag die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition gebilligt. Damit entfällt in Zukunft die Grundmandatsklausel, die einer Partei zusicherte, bei der Erringung von drei Direktmandaten in den Bundestag einzuziehen, sollte sie die Fünf-Prozent-Klausel verfehlen. Direkt gewählte Kandidaten dürfen auch nicht mehr im Bundestag sitzen, wenn ihre Partei nicht die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Von dieser Regelung könnten in Zukunft insbesondere die Linkspartei und die CSU betroffen sein.
Der Abstimmung war eine hitzige Debatte vorausgegangen, wie sie der Bundestag seit langer Zeit nicht mehr gesehen hatte. Während die Ampel vor allem den Wählerauftrag betonte, den Bundestag zu verkleinern, sahen CDU/CSU und die…