Freiheit statt Corona-Tyrannei – so gehts!

Freiheit statt Corona-Tyrannei – so gehts!

Viele werden sich mit Sicherheit noch an die Beschneidungsdebatte vor knapp 10 Jahren erinnern, die damals hohe Wellen schlug: Das Landgericht Köln hatte am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz entschieden, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB einzustufen sei, die durch eine religiöse Motivation nach Artikel 4 Abs. 1, Abs. 2 GG sowie dem Wunsch der Eltern nach Artikel 6 Abs. 2, S. 1 GG nicht gerechtfertigt werden könne und keinesfalls dem Kindeswohl dienlich…

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