Der Bundestag schafft das Bürgerparlament ab – ehrlich sind nur die Grünen
Die Debatte eröffnete der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann aus NRW. Der Jurist ohne Staatsexamensabschluss vertrat die Darstellung der Antragsteller, wonach deren Antrag die „grundlegendste Reform des deutschen Wahlrechts“ darstelle, mit der „wir die eigene Reformfähigkeit beweisen“. Er machte kein Hehl daraus, dass es um die vorbehaltlose Durchsetzung jenes Verhältniswahlrechts gehe, bei dem die Parteien den Wahlbürgern vorgefertigte Parteilisten und Kandidatenreihenfolgen präsentieren, die je nach Wahlergebnis von oben nach unten abgearbeitet werde.
SPD-Hartmann: Erststimme ohne Relevanz
Hartmann bekannte offen, dass der Fortbestand von 299 Wahlkreisen ausschließlich als „Entscheidungsmöglichkeit der Bürger“ diene. Will sagen: Der Wähler soll ein wenig das Gefühl bekommen, noch…